Küchen- oder Badsanierung, Anbau oder Instandhaltung: Der Renovierungskredit von Nova Finance Corp finanziert Ihre Modernisierungsvorhaben mit einem Festzins von 3 % pro Jahr.
Der Renovierungskredit finanziert die energetische Sanierung, den Anbau, den Innenausbau oder die Instandhaltung Ihres Zuhauses — egal, ob Sie Eigentümer sind oder als Mieter mit Zustimmung des Vermieters bauen.
Beispiel: Für eine Badsanierung beantragen Sie 15.000 € über 48 Monate. Beim Festzins von 3 % pro Jahr ergibt sich eine monatliche Rate von rund 332 €. Auf Wunsch zahlt Nova Finance Corp den Betrag direkt an den im Kostenvoranschlag genannten Handwerksbetrieb.
Eigentümer sein oder Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
Detaillierter Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs oder Fachbetriebs.
Regelmäßiges Einkommen, das zur Rate passt.
Keine bestehenden Zahlungsrückstände.
Direktzahlung an den Handwerksbetrieb bei Vorlage des Kostenvoranschlags möglich.
Kombinierbar mit bestimmten Förderprogrammen für Energieeffizienz.
An die Projektgröße angepasste Laufzeiten, bis zu 8 Jahre.
Vorzeitige Rückzahlung im Falle eines Verkaufs möglich.
Lassen Sie sich von Ihrem Handwerksbetrieb ein detailliertes Angebot erstellen.
Betrag und Laufzeit passend zum Kostenvoranschlag im Kreditrechner festlegen.
Kostenvoranschlag und Einkommensnachweise hochladen.
An Sie oder direkt an den Handwerksbetrieb, ganz nach Ihrem Wunsch.
Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, bevor Sie sich für einen Handwerksbetrieb entscheiden.
Planen Sie einen Puffer von 10-15 % für unvorhergesehene Mehrkosten ein.
Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben mit staatlichen Förderprogrammen für Energieeffizienz kombinierbar ist.
Ja, die Mittel sind für die im Kostenvoranschlag Ihres Antrags genannten Arbeiten bestimmt.
Ja, Sie können mehrere Kostenvoranschläge (Sanitär, Elektrik, Malerarbeiten ...) in einem einzigen Finanzierungsantrag zusammenfassen.
Dieser Kredit kann bestimmte Förderungen für Energieeffizienz ergänzen; sprechen Sie mit einem Berater über Ihr konkretes Vorhaben.
Wenn Sie es wünschen, kann die Zahlung direkt an den im Kostenvoranschlag genannten Fachbetrieb erfolgen.
Kontaktieren Sie Ihren Berater: Ein ergänzender Antrag auf Basis eines aktualisierten Kostenvoranschlags kann geprüft werden.
Ja, mit einer schriftlichen Zustimmung Ihres Vermieters zu den geplanten Arbeiten.
Ja, jedes Vorhaben zur Verbesserung Ihres Wohnraums ist förderfähig, sofern ein entsprechender Kostenvoranschlag vorliegt.
Nach elektronischer Unterschrift erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Drei Schritte, weniger als 5 Minuten. Ein Berater prüft Ihren Fall und antwortet in 24h.